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Die Jungfräulichkeit

1. Jungfrau mit Konfession
Die Jungfräulichkeit in Bibel, Koran und andere Religionen

Unabhängig aller Religionen versteht man unter einer Jungfrau eine Frau, die noch keinen Geschlechtsverkehr hatte. Dieser Begriff spaltet heiratsfähige und nicht heiratsfähige Frauen voneinander. In früheren Zeiten war es eine Selbstverständlichkeit, dass es erst in der Hochzeitsnacht zum ersten Geschlechtsverkehr und damit zum Verlust der Jungfräulichkeit kam. Heutzutage denken die meisten von uns, zumindest in Mitteleuropa, anders darüber.
Allerdings hat der Jungfrauenwahn keine, wie man gemeinhin denken könnte, besondere Konfession. In allen Religionen dieser Welt, ob Judentum, Christentum oder dem Islam, spielt die weibliche Jungfräulichkeit eine bedeutende Rolle und zwar bis in die heutige Zeit. Sie gilt in der katholischen Kirche bis heute als Kriterium für die Ehefähigkeit einer Frau.

Im Christentum gilt die Jungfräulichkeit zwar nicht als zwingende Voraussetzung für eine Ehe, trotzdem spielt sie eine übergeordnete Rolle. Die Geburt von Jesus Christus durch die Jungfrau Maria gehört zu den wichtigsten Glaubensgrundsätzen der christlichen Lehre und bis heute gilt in den meisten christlichen Kirchen, dass Geschlechtsverkehr nur in einer Ehe moralisch legitim ist.

Im Islam: Zina, Unzucht, lautet das klare Verbot für einen außerehelichen Beischlaf. Ein weiterverbreiteter Brauch im Islam ist es, nach der Hochzeitsnacht das blutverschmierte Bettlaken als Beweis der weiblichen Unschuld aus dem Fenster zu hängen, oder den Eltern zu zeigen. Bedeutung: Durch die Jungfräulichkeit der Frau wird ihre Reinheit symbolisiert. Ein intaktes Jungfernhäutchen (Hymnen) wird gleichgesetzt damit, dass die Frau bisher unangetastet war, frei von Krankheiten und treu gegenüber ihrem Mann.

 

2. Jungfraukulturen

Jungfräulichkeit in verschiedenen Kulturen

Der uneheliche Verlust der Jungfräulichkeit wird vor allem in Kulturen mit patriarchischen und chauvinistischen Ansichten bestraft und verfolgt.
Einige islamische Staaten, in denen es Gesetze gibt, die den unehelichen Geschlechtsverkehr verbieten oder regulieren, sind Afghanistan, Iran, Malaysia, Qatar, Pakistan, Saudi Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Jemen, Sudan, Somalia, Malediven und Ägypten. Es gibt jedoch große Unterschiede in der Anwendung der Gesetze.

 

3. Ein Riss entzweit die Menschheit 

Folgen für Frauen

Probleme: Wir müssen uns frei machen von der Vorstellung, dass das Bluten beim ersten Geschlechtsverkehr ein sicheres Zeichen für die Jungfräulichkeit ist. Denn das Jungfernhäutchen reißt in nicht einmal 50 % der Fälle beim „ersten Mal“.

Ein weiteres Problem: Es gibt weitere Auslöser für das Reißen des Jungfernhäutchen abseits des Geschlechtsverkehrs. Das können zum Beispiel sportliche Aktivitäten sein. Auch ein Unfall, wie etwa ein Sturz oder Selbstbefriedigung können Ursachen dieses Risses sein.
Die Betroffenen leiden darunter sehr. Der soziale Druck, jungfräulich in die Ehe zu gehen, kann für die Frauen zum Beispiel ernste Folgen für die psychische Gesundheit haben. Außerdem können physische Strafen genauso wie soziale Ächtungen im Falle einer Nichtbefolgung dieser männlich-chauvinistischen Regel drohen.

 

4. Betroffene in Europa

Im europäischen Raum steigt die Nachfrage nach künstlichen Hymen. Mit verantwortlich hierfür könnte sein, dass zur Zeit immer mehr Menschen aus islamisch geprägten Ländern hierher einwandern.

 

5. Jungfräulichkeit als Männerideal

Hier liegt eines der grundlegenden Probleme. Denn während die Jungfräulichkeit zwar an keine spezielle Religion gebunden ist, werden bei den Geschlechtern durchaus Unterscheide gemacht. Traditionellerweise wird als Forderung die sexuelle Unschuld bzw. generell die Sexualmoral an die Frauen gestellt. Aus berechtigtem Grund gehen Frauenrechtlerinnen deshalb auf die Barrikaden. Dieser Männeranspruch ist ethisch und moralisch nicht vertretbar.

6. Politischer Umgang

Weil Frauen dem männlichen Ideal entsprechen müssen, versuchen unzählige Frauen auf dieser Welt mit allen Mitteln ihre Jungfräulichkeit wieder herzustellen. Da in vielen arabischen Ländern sowohl die Einfuhr künstlicher Hymen als auch die Hymenrekonstruktion gesetzlich verboten ist, führen viele Ärzte Operationen illegal durch. Damit sich das Risiko lohnt, verlangen sie hohe Summen. Die Frauen riskieren dadurch oft ihre Gesundheit. Nicht selten sitzen sie bei der Hymenrekonstruktion einem Scharlatan auf und unterziehen sich dann nicht nur einem sinnlosen, sondern vor allem gefährlichen chirurgischen Eingriff, mit nicht berechenbaren Folgen.

Selbst in Ländern, in denen dieser tabuisierte Operation geduldet wird, wie etwa Tunesien, wird die Hymenrekonstruktion meist außerhalb öffentlicher Kliniken und damit im rechtsfreien Raum durchgeführt.
Im Jahr 2007 nahm Suad Ṣalih, eine Muftia, in einer Fernsehshow die von ihr selbst erlassene Fatwa zurück, in der sie Hymenrekonstruktion verbot. Sie erlaubte die Wiederherstellung für vergewaltigte und verführte Frauen, geanuso wie für Frauen, die ihre Tat bereuten.
In Deutschland mussten Frauen, die keine Jungfrauen mehr waren, noch im 19. Jahrhundert bei der Hochzeit statt des Jungfrauenkranzes einen Strohkranz als Zeichen ihrer Schande tragen. Das galt auch für vergewaltigte Frauen oder für Frauen, die durch ein falsches Heiratsversprechen zum vorehelichen Sex verführt wurden. Beim nicht eingehaltenen Heiratsversprechen war die Jungfräulichkeit der Frau zumindest rechtlich geschützt. Sie erhielt ein sog. „Kranzgeld“ als Wiedergutmachung. Solche Urteile wurden bis in die 1970er Jahre gefällt. Der Kranzgeld-Paragraph wurde erst in den 1990er Jahren abgeschafft.
Erst in neuester Zeit, angefangen mit der sexuellen Revolution, bekam der Geschlechtsverkehr eine neue Bedeutung. Sex findet legal außerhalb der Ehe oder festen Partnerschaft statt. Die Jungfräulichkeit hat keine so hohe Bedeutung mehr. Während die Jungfräulichkeit lange Zeit als heilig galt, schämen sich viele Menschen heute häufig, dass sie noch keinen Geschlechtsverkehr hatten.

 

7. Wiederherstellung der Jungfräulichkeit

1. Hymenalrekonstruktion

Es besteht die Möglichkeit durch einen medizinischen Eingriff (Hymenalrekonstruktion, auch Hymenorrhaphie oder Revirgination) ein Hymen soweit zu verengen, dass es beim Geschlechtsverkehr verletzt wird und blutet. Bei diesem etwa 30-45 Minuten dauernden Eingriff wird das eingerissene Jungfernhäutchen aus den eigenen „Resten“ oder aus der Scheidenschleimhaut wiederhergestellt. Bei einer gynäkologischen Untersuchung kann danach nicht mehr festgestellt werden, dass eine Hymenrekonstruktion stattgefunden hat. Die Wiederherstellung kostet bis zu 3.500 €. Die Wunde heilt nach der Operation sehr schnell und das Hymen bildet wieder Blutgefäße, die auch eine Blutung beim ersten Geschlechtsverkehr bewirken können. Das Jungfernhäutchen überdeckt normalerweise die Öffnung der Vagina bis auf eine kleine, mittlere Öffnung. Es reißt beim ersten Geschlechtsverkehr oftmals ein, und dies kann zu einer leichten Blutung führen. Die Betonung liegt auf „kann“. Allerdings kann es zum Einriss des Hymens auch durch andere Aktivitäten, wie Sport oder das Einführen eines Tampons kommen.

 

2. Ohne chirurgischen Eingriff - das künstliche Hymen

Das künstliche Hymen wird vor dem Geschlechtsverkehr in die Vagina eingeführt und sondert dann während dessen bovines Blut ab. Die Jungfräulichkeit wird den Männern dadurch vorgetäuscht. Diese Methode ist deutlich günstiger als eine Rekonstruktion und dazu völlig schmerzfrei. Das Hymen wird ähnlich wie ein Tampon fingertief ca. 1-2 Stunden vor dem Akt in die Vagina eingeführt. Durch den Kontakt mit der Wärme und Feuchtigkeit löst sich die Zelluloseverbindung auf. Das sich darin befindliche Blutpulver weicht ebenfalls auf. Durch Reibung vermischen sich die Komponenten mit dem Scheidensekret und erzielen naturgetreue Blutspuren, die am Penis und am Bettlaken zu sehen sind. Das künstliche Hymen ist aus rein biologischen Bestandteilen zusammengesetzt.